Wer verwaltet das Vermögen?
Finanzdienstleistungen ab einem Anlagevolumen von 500.000 Euro sind in Deutschland erlaubnispflichtig. Deshalb übernimmt die Münchner Vermögensverwaltung FIVV AG (FinanzInformation & VermögensVerwaltung AG) diese Leistungen für den MIC.
Die FIVV AG ist ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) zugelassenes Finanzdienstleistungsinstitut und Vorstandsmitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e. V. Mit Unterstützung des Anlageausschusses berät die Geschäftsführung die FIVV AG bei der Festlegung der aktuellen Strategie.
Der MIC definiert den Rahmen der Anlagepolitik, nach der die FIVV AG die Wertpapiertransaktionen durchführt und die Strategien sowie die Effizienz der Gemeinschaftsdepots überwacht.
